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Zur Zeit keine aktuellen Nachrichten

 

Die Links und Zuständigkeiten auf dieser Seite sind nicht auf dem aktuellen Stand. Die Zuständigkeit der Behörden wechselt ständig, so dass es nicht möglich ist, immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Bitte recherchieren Sie selbst im Web.

Fragen zur

Angelfischerei

 

Landesfischereigesetz

Stand 01.04.2001

PDF -  0,1MB

 

Landesfischereiordnung

Stand 01.04.2001

PDF -  0,1MB

 

 

 

Wichtige Adressen:

Ministerium für Umwelt und Forsten
Oberste Fischereibehörde
Kaiser-Friedrich-Str. 1 
D-55116  Mainz
Tel.: (06131) 16-0
Homepage:
http://www.muf.rlp.de/  


Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Obere Fischereibehörde
Stresemannstraße 3 - 5
56068  Koblenz
Tel.: 0261 120-0
Fax 0261 120-2200
E-Mail:
poststelle@sgdnord.rlp.de
Homepage:
http://www.sgdnord.rlp.de  


Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Obere Fischereibehörde
Friedrich-Ebert-Straße 14 
67433  Neustadt a.d. W.
Tel.: 06321 99 - 0
Fax 06321 99 - 29 00
E-Mail:
poststelle@sgdsued.rlp.de
Homepage:
http://www.sgdsued.rlp.de  

 

Wer mit der Angel Fische fangen will darf dies in Deutschland nur nach Bewältigung zahlreicher Formalitäten. Diese sind nicht überall gleich, denn Fischereirecht ist Landesrecht und somit in jedem Bundesland verschieden.

Man benötigt zunächst einen Jahresfischerei- schein.  Dieser wird von der zuständigen Gemeindeverwaltung ausgestellt und kann für 1 Jahr oder 5 Jahre beantragt werden. Voraussetzung dafür ist eine bestandene Fischerprüfung. 

Kinder und Jugendliche zwischen dem 7.  bis zum vollendeten 16. Lebensjahr können ohne Prüfung einen (gelben) Jugend- fischereischein  erhalten. Ab dem 13. Lebensjahr können Jugendliche die Fischerprüfung ablegen. Ab dem 14. Geburtstag erhalten Sie dann den (blauen) Fischereischein. Nach Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fischerprüfung Pflicht. Personen, die das 16.  Lebensjahr vollendet haben und aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein (grüner) Sonderfischereischein erteilt werden. Inhaber des Jugendfischereischeins

und des Sonderfischereischeins dürfen jedoch nur in Begleitung eines Fischerei- scheininhabers den Fischfang ausüben.


Nach dieser Formalität benötigt man  noch einen Erlaubnisschein zum Angeln in den jeweiligen Gewässern. Manche Gewässer werden von Staat und Kommunen betreut, z.B. Rhein, Altrheinarme und Häfen. Erlaubnisscheine hierfür erhält man bei den zuständigen Städten und Gemeinden oder bei den zuständigen Ausgabestellen der Fischereiverbände.

Viele Seen, Teiche, Bäche und auch Flussstrecken sind von Vereinen gepachtet und werden von diesen auch betreut und bewirtschaftet. Hier braucht man in den meisten Fällen einen Erlaubnisschein des entsprechenden Vereins oder eine aktive Vereinsmitgliedschaft

 

Fischerprüfungen

Auskünfte zu den Vorbereitungslehrgängen

erteilen die Fachverbände

 

VDSF Landesverband Pfalz

www.lfv-pfalz.de

 

Sportfischerverband Pfalz e.V.

www.sfv-pfalz.de
Am Fischmarkt 2
67346 Speyer
Tel. 0 62 32 / 62 94 15
Fax 0 62 32 / 62 94 16

Fischerprüfungen finden 2 x jährlich immer am 1. Freitag im Juni und am 1. Freitag im Dezember  landesweit zur gleichen Zeit bei allen  Stadt- und Kreisverwaltungen statt.

 

Die Vorbereitungskurse beginnen ca. 6-10 Wochen vorher. Bitte bei den zuständigen Behörden oder Angelverbänden erfragen.

Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen Kreis- und Stadtverwaltungen. Nachfolgend listen wir die Verwaltungen auf, aus deren Einzugsbereich wir die meisten Anfragen erhalten. Keine Garantie für die Verlinkung und nachfolgende Seitengestaltung, da auch Verwaltungen ihre Einträge öfter überarbeiten.

Auskunft

Die Antwort der Stadt/Kreisverwaltung auf unsere Anfrage bekommt man mit Click auf das Wappen angezeigt.

 

 

www.rhein-pfalz-kreis.de

 

www.ludwigshafen.de

frankenthal.jpg (28213 Byte)

fwww.frankenthal.de

www.kreis-bad-duerkheim.de

wo

www.worms.de

lk-alzeyworms.jpg (6196 Byte)

 

www.kreis-alzey-worms.de

 
 

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