Wer
mit der Angel Fische fangen will darf dies in Deutschland nur nach
Bewältigung zahlreicher Formalitäten. Diese sind nicht überall
gleich, denn Fischereirecht ist Landesrecht und somit in jedem
Bundesland verschieden.
Man
benötigt zunächst einen Jahresfischerei- schein. Dieser wird von der zuständigen
Gemeindeverwaltung ausgestellt und kann für 1 Jahr oder 5 Jahre
beantragt werden. Voraussetzung dafür ist eine bestandene
Fischerprüfung.
Kinder
und Jugendliche zwischen dem 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
können ohne Prüfung
einen (gelben) Jugend- fischereischein erhalten. Ab
dem 13. Lebensjahr können Jugendliche die Fischerprüfung ablegen. Ab
dem 14. Geburtstag erhalten Sie dann den (blauen) Fischereischein. Nach
Vollendung des 16. Lebensjahres ist
die Fischerprüfung Pflicht. Personen, die das 16. Lebensjahr
vollendet haben und aufgrund einer körperlichen, geistigen oder
psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann
ein (grüner) Sonderfischereischein erteilt werden. Inhaber des
Jugendfischereischeins
und
des Sonderfischereischeins dürfen jedoch nur in Begleitung eines
Fischerei- scheininhabers
den Fischfang ausüben.
Nach
dieser Formalität benötigt man noch einen Erlaubnisschein zum
Angeln in den jeweiligen Gewässern. Manche Gewässer werden von Staat
und Kommunen betreut, z.B. Rhein, Altrheinarme und Häfen.
Erlaubnisscheine hierfür erhält man bei den zuständigen Städten und
Gemeinden oder bei den zuständigen Ausgabestellen der
Fischereiverbände.
Viele
Seen, Teiche, Bäche und auch Flussstrecken sind von Vereinen gepachtet
und werden von diesen auch betreut und bewirtschaftet. Hier braucht man
in den meisten Fällen einen Erlaubnisschein des entsprechenden Vereins
oder eine aktive Vereinsmitgliedschaft.
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