Seit dem 14. März 2004 sind die Änderungen im Fischereigesetz von
Rheinland-Pfalz rechtskräftig. Die herausragendste Neuerung: Kinder dürfen
in diesem Bundesland mit einem Jugendfischereischein bereits ab sieben
Jahren angeln. Bis zu diesem Zeitpunkt war es ihnen erst mit zehn Jahren
erlaubt, eine Angel in die Hand zu nehmen (siehe auch Editorial aus der
FISCH & FANG vom April).
Ebenfalls neu:
Anglern und Anglerinnen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und
aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung
keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein
ausgestellt werden. Die Inhaber eines Jugend- beziehungsweise
Sonderfischereischeins dürfen allerdings nur in Begleitung eines
Fischereischein-Inhabers ihrem Hobby frönen. Kindern von sieben bis
zehn Jahren und Behinderten ist es nicht gestattet, die geangelten
Fische abzuködern, zu betäuben oder zu töten. Dies ist jeweils dem
begleitenden Fischereischein-Inhaber vorbehalten.
Nach dem überarbeiteten Fischereigesetz dürfen in
Rheinland-Pfalz auch weiterhin geangelte Fische unter Berücksichtigung
des Tierschutzgesetzes in einem Setzkescher gehältert werden. Dieser
muss aus Textilien bestehen und entsprechend geräumig sein.
Besonders die Neu-Regelungen zum
Kinder-Angeln sind ein großes Verdienst der Freizeit-Fischereiverbände
in Rheinland-Pfalz. Zu ihnen gehören der VDSF (Landesverband), die
Fischer-Union-West (DAV Landesverband) und der Sportfischerverband
Pfalz. Bleibt zu hoffen, dass wir bald auch von ähnlichen
durchschlagenden Erfolgen aus anderen Bundesländern berichten können.
-ch-
Quelle: Fisch und Fang (Text)
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