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Rheinland-Pfalz: 

Angeln ab sieben erlaubt

Kinder dürfen bereits ab sieben Jahren mit Einschränkungen angeln.

Seit dem 14. März 2004 sind die Änderungen im Fischereigesetz von Rheinland-Pfalz rechtskräftig. Die herausragendste Neuerung: Kinder dürfen in diesem Bundesland mit einem Jugendfischereischein bereits ab sieben Jahren angeln. Bis zu diesem Zeitpunkt war es ihnen erst mit zehn Jahren erlaubt, eine Angel in die Hand zu nehmen (siehe auch Editorial aus der FISCH & FANG vom April).

Ebenfalls neu: Anglern und Anglerinnen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein ausgestellt werden. Die Inhaber eines Jugend- beziehungsweise Sonderfischereischeins dürfen allerdings nur in Begleitung eines Fischereischein-Inhabers ihrem Hobby frönen. Kindern von sieben bis zehn Jahren und Behinderten ist es nicht gestattet, die geangelten Fische abzuködern, zu betäuben oder zu töten. Dies ist jeweils dem begleitenden Fischereischein-Inhaber vorbehalten.

Nach dem überarbeiteten Fischereigesetz dürfen in Rheinland-Pfalz auch weiterhin geangelte Fische unter Berücksichtigung des Tierschutzgesetzes in einem Setzkescher gehältert werden. Dieser muss aus Textilien bestehen und entsprechend geräumig sein.

Besonders die Neu-Regelungen zum Kinder-Angeln sind ein großes Verdienst der Freizeit-Fischereiverbände in Rheinland-Pfalz. Zu ihnen gehören der VDSF (Landesverband), die Fischer-Union-West (DAV Landesverband) und der Sportfischerverband Pfalz. Bleibt zu hoffen, dass wir bald auch von ähnlichen durchschlagenden Erfolgen aus anderen Bundesländern berichten können. -ch-

Quelle: Fisch und Fang (Text)

 

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